
Bei Erwerben von Todes wegen (transfer at death) führt der Erwerber nicht die basis des Erblassers fort; statt dessen wird die basis der erworbenen Wirtschaftsgüter nach dem Verkehrswert (fair market value) am Tage des Todes bestimmt. Bei im Wert gefallenen Vermögensgegenständen bedeutet dies, daß der potentielle Verlust n...
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